§ 44 Abs. 1 StBerG
"Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen, kann auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen. Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller seine berufliche Niederlassung hat."

Prüfung "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor dem Sachkundeausschuss "Landwirtschaftliche Buchstelle" nachzuweisen. Die Zuständigkeit für den Kammerbezirk Nürnberg wurde auf den Sachkundeausschuss München übertragen. 

Nächster Termin: vorauss. November 2023
weitere Informationen (Termin, Ort, Anmeldeschluss) folgen in Kürze an dieser Stelle.

Vorbereitungskurse

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gemäß § 44 Abs. 2 StBerG für die Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" bietet der HLBS am 14.09.2023-16.09.2023 ein Kompaktseminar an.

Button OnlineAnsichtoText  HLBS Kompaktseminar Landwirtschaftliche Buchstelle
14.-16.09.2023, Göttingen