Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren sind mindestens zwei Jahre berufspraktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) zu absolvieren. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.

Alle erforderlichen Formulare finden Sie bei den Downloads.