Wer ist berechtigt, an der Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling teilzunehmen?
• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
Steuerfachangestellte 2 Jahre Praxis |
Hochschulabsolvent 3 Jahre Studium + 2 Jahre Praxis |
Kaufm. Ausbildung 4 Jahre Praxis, davon 3 bei StB |
Andere 6 Jahre Praxis, davon 5 bei StB |
Die genauen Vorgaben finden Sie in der Prüfungsordnung im Menü PRÜFUNG
ZULASSUNGSANTRAG
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg: der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist immer nur für das aktuelle Jahr – ab 01. Mai – möglich.
Ihren Antrag stellen Sie bitte im offiziellen Antragsportal der Steuerberaterkammern:
Antragsportal der Steuerberaterkammern |
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Beschäftigungsnachweis |