Die FAIT-Prüfung erfolgt in einem bundesweit einheitlichen Klausurenverbund, innerhalb dessen sich verschiedene Steuerberaterkammern zu regionalen Prüfungsverbünden zusammengeschlossen haben. Wie bei der Fortbildung zum Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) bzw. Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) wird die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfung als solche von manchen Steuerberaterkammern an eine andere Steuerberaterkammer innerhalb ihres regionalen Prüfungsverbunds übertragen. Der erste Prüfungsdurchgang startet im Frühjahr 2022.
Schriftliche Prüfung: 30.03.2022
Meistersingerhalle Nürnberg, Kleiner Saal, Münchener Straße 19, 90478 Nürnberg
ERGEBNISSE der schriftlichen Prüfung Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden ab Anfang Mai 2022 an alle Teilnehmer versendet. |
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Wichtiger Hinweis zur Präsentation im Rahmen des mündlichen Teils der Prüfung:
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Digitalisierung und IT-Prozesse haben die Prüfungsteilnehmer das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung und einer inhaltlichen Gliederung vor Beginn der schriftlichen Prüfung einzureichen.
Spätestens am 30.03.2022, um 9 Uhr, sollte die Kurzbeschreibung und die Gliederung deshalb vorliegen.
Anstelle einer kurzfristigen Übersendung per Post schlagen wir eine Übersendung per Mail bzw. eine Übergabe vor der schriftlichen Prüfung vor.
Mündliche Prüfung: voraussichtlich 11. bis 26. Mai 2022
Prüfungsort: Steuerberaterkammer Nürnberg